Exchange aus der Cloud für Berufsgeheimnisträger
Für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte und Notare gelten besondere Regelungen im Umgang mit Daten. Nun stehen viele Rechtsanwälte und Notare vor der Aufgabe, die IT-Systeme für die nächsten Jahre fit zu machen. Die Ablösung von Windows Server 2008 (Bestandteil vom Small Business Server 2011) und Exchange Server 2010 bringt viele Anwaltskanzleien und Notariate zu der Frage: Kann ich Teile meines Systems auch in die Cloud auslagern?
Ein besonderer Fokus liegt dabei oft nicht darin die gesamte IT in die Cloud zu verlegen, sondern die Funktion, Email – Kalender und Kontakte, die bisher durch den eigenen Exchangeserver bereitgestellt wurden.
Bisher galt die Regelung, dass Berufsgeheimnisträger diese Dienste nicht in Anspruch nehmen können. Durch die Neuregelung im § 203 StGB hat sich das jedoch geändert. Nun können auch Berufsgeheimnisträger wie Anwälte und Notare Cloud Dienste in Ihre Kanzleiabläufe integrieren.
Wir haben uns speziell mit dem Dienst Microsoft Exchange Online aus der Microsoft Cloud beschäftigt. Lesen Sie die Ausführungen und Überlegungen, die dieser Service für Anwälte und Notare genutzt werden kann.
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