DSGVO-konforme Kanzleisoftware - Was zehn Jahre Datenschutz-Grundverordnung für Anwälte bedeuten
Zehn Jahre DSGVO – die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache
Am 24. Mai 2016 trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Zum zehnjährigen Jubiläum hat der Digitalverband Bitkom eine umfassende Langzeitstudie veröffentlicht, die seit 2016 jährlich 603 Unternehmen aller Branchen in Deutschland befragt.
Kennzahl | Wert | Vergleichsjahr |
Unternehmen, die DSGVO Prozesse verkompliziert | 81 % | 2016: 25 % |
Datenschutzaufwand als hoch bewertet | 97 % (davon 44 % „sehr hoch“) | – |
Anhaltende Rechtsunsicherheit | 82 % | 2017: 35 % |
Keine qualifizierten Datenschutzfachkräfte mehr verfügbar | 38 % | Zehn-Jahres-Höchststand |
DSGVO-Umsetzung als permanente Aufgabe | 86 % | – |
Was macht DSGVO-konforme Kanzleisoftware aus?
DSGVO-konforme Kanzleisoftware ist Software, die die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Art. 5, 25 und 32 DSGVO) strukturell erfüllt – nicht durch nachträgliche Add-ons, sondern durch Architekturentscheidungen, die von Beginn an auf Privacy by Design, Datensparsamkeit und technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen ausgerichtet sind. Für Kanzleien kommt hinzu, dass die Software zusätzlich die berufsrechtlichen Anforderungen nach BRAO, BNotO und BORA berücksichtigen muss.
Kanzleien tragen eine doppelte Compliance-Last
- Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO, § 2 BORA)
- Notargeheimnis (§ 18 BNotO)
- Besondere Anforderungen an elektronische Aktenführung und beA-Nutzung
NoRA Advanced: Kanzleisoftware, die Compliance strukturell mitdenkt
NoRA Advanced ist speziell für Anwälte, Anwaltsnotare, Notare, Rechtsabteilungen und Verbände entwickelt. DSGVO-Konformität ist dabei kein nachträgliches Feature, sondern ein strukturelles Merkmal der Anwendungsarchitektur.
Technisch-organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
- Privacy by Design und Privacy by Default (Art. 25 DSGVO)
Datensparsamkeit ist keine Einstellungsoption, sondern Grundzustand.
- Technische Sicherheitsmaßnahmen
Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und revisionssichere Protokollierung sind Teil der Standardfunktionalität.
- Datenhaltung in Deutschland oder On-Premises
beA-Integration und elektronische Akte
NoRA Advanced in der Praxis erleben
Warum generische Software für Kanzleien zu riskant ist
- Berufsrechtliche Verschwiegenheit ist nicht disponibel. Ein Datenschutzverstoß ist gleichzeitig eine Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht – mit standesrechtlichen Konsequenzen.
- Mandantendaten sind besonders sensibel. Häufig verarbeiten Kanzleien Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO (Gesundheit, Strafrecht, Finanzen).
- Aufsichtsbehörden und Gerichte prüfen genau. Der Nachweis geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen ist im Streitfall Kanzleipflicht.
DSGVO-Compliance ist keine Option, sondern Daueraufgabe
Häufige Fragen zur DSGVO-konformen Kanzleisoftware
Was ist DSGVO-konforme Kanzleisoftware
DSGVO-konforme Kanzleisoftware erfüllt die Datenschutz-Grundverordnung strukturell durch Privacy by Design, technisch-organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und Datenhaltung in Deutschland – und berücksichtigt zusätzlich die berufsrechtlichen Anforderungen nach BRAO, BNotO und BORA.

