beA-Kartentausch 2022

beA-Kartentausch 2022

NoRA Support-Information zum bea-Kartentausch 2022

Aktuell werden im Rahmen des beA-Kartentauschs 2022 alle Karten durch neue ersetzt. Ein wesentlicher Unterschied zwischen alten und neuen bea-Karten liegt darin, dass Ihr etwaig bisher vorhandenes Signaturzertifikat nicht auf die neue Karte übertragen werden kann. Mit der neuen Karte erhalten Sie die Möglichkeit, die BNotKG-Fernsignatur zu nutzen. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Besonderheiten sich aus dem Tausch der beA-Karten ergeben.

Besonderheiten rund um die bea-Kartensignatur

1. beA-Kartensignatur bis Ende 2022 möglich
Auch wenn Ihre alte beA-Karte Signatur zur Anmeldung am beA nicht mehr gültig sein sollte, können Sie sie bis zu ihrem Ablauf Ende 2022 weiter zur Anbringung qualifizierter elektronischer bea-Kartensignaturen nutzen!

2. Keine Signatur-Übertragung auf neue Karten – stattdessen BNotKG-Fernsignatur
Nutzen Sie die elektronische Signatur auf Ihrer alten Karte, kann sie nicht auf die neue Karte übertragen werden. Hier kommt das neue Verfahren „Fernsignatur“ der Bundesnotarkammer zum Tragen.

3. Kein Karten-Signaturzertifikat – keine Änderung
Arbeiten Sie mit dem beA, ohne Signaturzertifikat auf Ihrer alten beA-Karte, sind Sie von der Änderung im Hinblick auf die beA-Kartensignatur nicht betroffen. Innerhalb des beA kann die Fernsignatur wie gewohnt genutzt werden.

4. Keine NoRA-Stapelsignatur – keine Änderung
Bleibt es bei Ihrer etwaigen Entscheidung gegen die Verwendung der Stapelsignatur, können Sie aus Ihrer NoRA Advanced heraus weiterhin beA-Nachrichten vorbereiten und einzeln signieren.

5. NoRA-Stapelsignatur: SecSigner-Edition für die BNotK-Fernsignatur erforderlich
Verwenden Sie die Stapelsignatur in NoRA, benötigen Sie zwingend die neue und kostenpflichtige SecSigner-Edition für die Nutzung der Fernsignatur der Bundesnotarkammer. Siehe dazu auch Ziff. 6.

6. SecSigner-Edition für die BNotKG-Fernsignatur
Die mit der SecSigner-Edition für die Nutzung der Fernsignatur der Bundesnotarkammer verbundenen Lizenzen sind gesondert von Ihnen zu beantragen, bevor Sie diese und die damit verbundenen Updates und den Support des Anbieters nutzen können. Auch für beA-Karten mit Nachladesignatur ist die Fernsignatur zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt jeweils über den Link, den Ihnen die Bundesnotarkammer in ihrer E-Mail gesendet hat.

Links zum bea-Kartentausch und zur BNotKG-Fernsignatur

Rund um den beA-Kartentausch 2022 und die BNotKG-Fernsignatur haben wir folgende Links für Sie zusammengestellt:

Der NoRA Support ist gerne für Sie da

Bei Fragen rund um die beA-Karten-Nutzung bzw. die beA-Kartensignatur in Verbindung mit Ihrer NoRA Advanced sind wir Ihnen gerne weiterhin behilflich.